JULIANE RUPP

STEUERBERATERIN UND COACH
Steuer News
Steuer News
November 2018
Thema:
Das Baukindergeld, die neue Förderung für Familien
Thema:
Das Baukindergeld, die neue Förderung für Familien
Normalerweise ist die steuerliche Berücksichtigung eines Arbeitszimmers nur möglich, wenn kein anderer Abreitplatz zur Verfügung steht oder dieses als Mittelpunkt der Arbeit gilt. Da zurzeit jedoch Ausnahmesituationen herrschen und viele im Homeoffice tätig sind, wurde die Regelung aufgelockert.
Der Arbeitsgeber kann unter anderem 20 %, maximal 20 € pro Monat Telefon- und Internetaufwand sowie Bürobedarf steuerfrei erstatten.
Wenn der Arbeitgeber nichts erstattet, können die Ausgaben als Werbungskosten angesetzt werden.
Maximal dürfen 1.250,00 € als Aufwand für das Arbeitszimmer geltend gemacht werden, inklusive anteiliger Miete. Alles darüber hinaus ist nicht abzugsfähig. Bei dem Betrag handelt es sich um einen fixen Betrag, der nicht zeitanteilig berechnet wird.
Als Arbeitszimmer gilt nach wie vor ein abgeschlossener Raum, der als solches erkennbar ist, ein Laptop auf dem Wohnzimmertisch ist nicht ausreichend.